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Geld

finanzielle Förderung

Gläserner Meetingraum

Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus 
monatlich 150,00 Euro bzw. 75,00 Euro extra

Gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte werden gesucht. Deswegen soll in Verbindung mit dem Bürgergeld auch die berufliche Weiterbildung gefördert werden. Wer sich als Bürgergeldbezieher/in beruflich weiterbildet, soll monatlich eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. 

Es gibt zwei Unterstützungsbeträge:

1. Wenn Sie eine Weiterbildung machen, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie als Kundin oder Kunde des Jobcenters ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro
(Abschlussorientierte Maßnahmen sind z. B. Umschulung, Teilqualifikation und Vorbereitung auf die Externenprüfung)

2. Machen Sie eine Weiterbildung, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielt, erhalten Sie einen Bürgergeldbonus, wenn diese Weiterbildung mindestens 8 Wochen dauert. Dieser Bürgergeldbonus beträgt 75 Euro
pro Monat
.

Den Bürgergeldbonus erhalten Sie auch, wenn Sie an bestimmten Maßnahmen für junge Menschen teilnehmen. Dazu gehören zum Beispiel Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB).

 

(Wichtig: Für die neue Leistung Weiterbildungsgeld müssen Sie keinen Antrag stellen. Wenn Sie als Kundin oder Kunde des Jobcenters die Voraussetzungen erfüllen, zahlt Ihnen das Jobcenter das Weiterbildungsgeld bzw. den Bürgergeldbonus monatlich aus. Das Weiterbildungsgeld bzw. der Bürgergeldbonus ist anrechnungsfrei und mindert nicht Ihre Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.)

Teamportrait

Weiterbildungsprämie 
bis zu 2.500 Euro extra, steuerfrei

Die Weiterbildungsprämie wird bei erfolgreicher Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Aus-bildungsberuf führt, ausgezahlt – so auch für das erfolgreiche Abschließen einer Umschulung.

Mit der Weiterbildungsprämie werden also alle Umschüler/innen belohnt, die eine mit Bildungsgutschein geförderte Umschulungsmaßnahme erfolgreich absolvieren. 

Die Weiterbildungsprämie gliedert sich in zwei Prämienzahlungen:
 

1. Für das erfolgreiche Bestehen einer Zwischenprüfung gibt es 1.000 Euro
Hierzu alle Zwischenprüfungen, die von der zuständigen Kammer wie beispielsweise der IHK, HWK abgenommen werden und der Ausbildungs-ordnung entsprechen.

2. Legen Sie auch die Abschlussprüfung erfolgreich ab, so erhalten Sie hierfür zusätzlich 1.500 Euro Prämie.
 

Insgesamt ist also eine Prämienauszahlung von bis zu 2.500 Euro (steuerfrei) möglich. Das ist doch ein ordentliches finanzielles Polster für Ihren beruflichen Neustart, oder?

 

(Wichtig: Die Entscheidung über die Auszahlung der Weiterbildungsprämie liegt natürlich bei Ihrer ortsansässigen Bundesagentur für Arbeit und der Bonus wird Ihnen bei Zusage direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Eine Extra-Beantragung der Prämien ist nicht nötig. Das Zusenden des Nachweises (Zwischenzeugnis bzw. Abschlusszeugnis) an Ihre betreuende Bundesagentur für Arbeit reicht aus.

Lächelnde Mitarbeiterin

Fördermittel für Arbeitnehmer/innen 
Finanzielle Förderung für Beschäftigte in Unternehmen

Alle Arbeitnehmer/innen sollen von einer Weiterbildungsförderung profitieren können – unabhängig von ihren Qualifikationen, ihrem Lebensalter oder der Größe des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie vom digitalen Strukturwandel oder dem Strukturwandel allgemein betroffen sind oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeiten ("Engpass-beruf").

Das entsprechende Förderinstrument ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Es fördert die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines Unternehmens.

Was wird gefördert?

Berufsabschlüsse (extern bei Bildungsträgern, betriebsintern, anerkannte Teilqualifikationen oder Externenprüfungen) sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern, die mehr als 120 Zeitstunden umfassen.

Berufsabschlüsse können gefördert werden für Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie im Unternehmen seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten. Weiterbildungen können gefördert werden für Beschäftigte mit Berufs-abschluss, wenn dieser im Regelfall vor mehr als vier Jahren erworben

wurde oder eine Qualifizierung in einem Engpassberuf angestrebt wird.

 

Welche Kosten können gefördert/übernommen werden?

Auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes können für die Weiterbildung anfallende Lehrgangskosten übernommen werden sowie für den prozentualen Ausfall des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin im Unternehmen die Lohnkosten.

 

NEU: Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten können die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um bis zu
15 Prozent erhöht werden. Damit sollen Arbeitgeber und Beschäftigte gestärkt werden, um schwierige strukturelle Anpassungsprozesse zu bewältigen, Fachkräfte an den Betrieb zu binden oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren.

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